Erbrecht und Erbschaftsteuer – zu hohe Belastungen vermeiden
Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Aber der Staat besteuert Nachlässe mit Erbschaftsteuer von bis 50 %. Wer also seine Erbschaft dem Gesetzgeber und dem Finanzamt überlässt, hinterlässt seinen Erben neben seinem Vermögen vielfach hohe Erbschaftsteuern. Die gute Nachricht für alle, bei denen der Erbfall noch nicht eingetreten ist: Erbschaftsteuern lassen sich in vielen Fällen vermeiden, wenn rechtzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen werden.
Jörg Hallmann (Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht) veranschaulicht in diesem Seminar die Grundzüge des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts und erläutert interessante Gestaltungen zur Vermeidung von Erbschaftsteuer. Auch die Vermögensnachfolge über eine Stiftung wird kurz erläutert. Ebenso werden etwaige gesetzliche Änderungen dargestellt.
Status :
Ausreichend Plätze frei
Kursnr.: I10320
Beginn: Mi., 18.11.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer: 1 Termin(e)
Kursort: vhs, Altes Landratsamt, Kastell 5b, Alter Sitzungssaal
Gebühr: 7,00 €

